Brüssel, 23. Mai 2017 Das Berufungsgericht von Antwerpen hat einen Landwirt in der belgischen Provinz Antwerpen zur Zahlung einer hohen Geldstrafe an Breeders Trust verurteilt. Am 2. Mai 2017 hat das kollegial besetzte Gericht seine Entscheidung verkündet, dass der betroffene Landwirt Breeders Trust Schadensersatz in Höhe von über 90.000 Euro für entgangene Einnahmen schuldet, weil der Landwirt seine Anbaufläche bestellt mit Nachbaupflanzgut der Kartoffelsorten Asterix und Fontane, die beide sortenschutzrechtlich geschützt sind, nicht angemeldet hat..
Außerdem stellte das Berufungsgerichtericht fest, dass durch das Verhalten des Landwirtes weitere Ansprüche von Breeders Trust auf Schadenersatz für Untersuchungskosten und Rufschädigung bestehen, , die dem Pauschalbetrag entsprechen, welchen der beteiligte Landwirt durch seinen Verstoß auf einer Anbaufläche von mehr als 230 Hektar der Sorte Fontane erwirtschaftet hat..Ein vom Gericht ernannter Sachverständiger wird den entgangenen Gewinn für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ermitteln. Außerdem wurde der Landwirt zur Zahlung von Zinsen für den gesamt zu zahlenden Schadensersatz ab dem Tag der Vorladung in 2013 verurteilt.
Schließlich verhängte das Gericht f ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro pro Hektar pro Jahr, für den Fall, dass der Landwirt den Sortenschutz der Kartoffelsorten in Zukunft erneut missachtet und verletzt.
Der Hauptgeschäftsführer von Breeders Trust, Geert Staring, äußert sich dazu folgendermaßen: „Auf der Grundlage der Ermittlungen von Breeders Trust, die in 2013 begonnen haben, konnte das Gericht feststellen, dass über mehrere Jahre der Nachbau der Sorten Sorten Asterix und Fontane auf mehr als 460 Hektar stattfand und der Landwirt keine angemessene Vergütung für den Nachbau gezahlt hat.
“ In der Brachenvereinbarung, die Breeders Trust 2011 mit den in Agrofront vereinigten belgischen Landwirtschaftsorganisationen getroffen hat, wurden bezüglich der Zahlung von Nachbaugebühren klare Richtlinien festgelegt. Wenn ein einzelner Landwirt der Ansicht ist, dass er diese Vereinbarungen ignorieren kann, so kann dies für Ihn sehr teuer werden.
Das finanzielle Risiko der Landwirte ist beachtlich, weil wie auch in diesem Fall auch rückwirkend für die vorhergehenden Jahre festgestellt wurde, für welche Sorten und Anbauflächen keine Nachbaugebühren bezahlt wurden. In diesem Fall ging das Gericht für die Sorte Asterix sogar bis zum Produktionsjahr 2009 zurück, weil der Landwirt die getroffenen Vereinbarungen zwischen Breeders Trust und den belgischen Landwirtschaftsorganisationen nicht eingehalten hat.
Wir haben mit den belgischen Landwirtschaftsorganisationen gute Vereinbarungen getroffen. Wir achten auf deren Einhaltung um zu verhindern, dass nur die verantwortungsbewussten Landwirte zahlen und diejenigen, die es ‚vergessen‘, sich ganz problemlos aus der Affäre ziehen können. Dies wäre den Landwirten gegenüber unfair, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen.
2017 müssen die belgischen Landwirte ihre Nachbauerklärung vor Juni ausfüllen; die Nachbauerklärung ist auf der Website http://www.hoevepootgoed.be/ zu finden. Ich hoffe, dass derartige gerichtlichen Maßnahmen nicht häufiger notwendig sind. Viel Geld geht an Rechtsanwälte, das eigentlich für die Arbeit unsere Züchter bestimmt ist, die dieses zur Entwicklung neuer Kartoffelsorten benötigen, von denen die Landwirte dann wieder profitieren.“