Breeders Trust: Rechtsprechung in Niederlanden.

Der „Händler“ muss zur Wahrung der Sortenschutzrechte der Züchter die Absichten Käufers kennen. Wer Kartoffeln verkauft, die zum Pflanzen geeignet sind, muss dafür sorgen, dass sie nicht gepflanzt werden – ob sie zertifiziert sind, oder nicht Brüssel, 6. Februar 2012: Die Abgabe von nicht als Pflanzgut vorgesehenen Saatkartoffeln zu Pflanzzwecken kann teuer werden. Dies hat[…]